Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Nabel des Nordens (Innowist Beratung), Stefan Nabel, Ahornstr. 27, 18439 Stralsund (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").
(2) Die AGB gelten sowohl für Beratungsleistungen im Bereich Fachkräftegewinnung als auch für die Nutzung der Bewerbermanagement-Software (nachfolgend "Software").
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Beratungsleistungen im Bereich Fachkräftegewinnung für kleine und mittelständische Unternehmen, insbesondere die Konzeption und Durchführung digitaler Kampagnen zur Bewerbergewinnung.
(2) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine webbasierte Bewerbermanagement-Software (SaaS) zur Verfügung. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. dem individuellen Angebot.
(3) Die Software wird als Cloud-Dienst (Software as a Service) bereitgestellt. Der Auftraggeber erhält ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit.
§ 3 Leistungserbringung und Verfügbarkeit
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach dem Stand der Technik.
(2) Die Software wird mit einer angestrebten Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel bereitgestellt. Hiervon ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten, höhere Gewalt sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers (z.B. Ausfälle von Drittanbietern wie Hosting, Datenbank oder API-Diensten).
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und technisch anzupassen, soweit dies den vertraglich vereinbarten Funktionsumfang nicht wesentlich einschränkt.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber ist für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen im Zusammenhang mit den von ihm eingegebenen oder verarbeiteten personenbezogenen Daten (insbesondere Bewerberdaten) selbst verantwortlich. Der Auftraggeber ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
(3) Zugangsdaten zur Software sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
(4) Der Auftraggeber darf die Software nur im Rahmen der geltenden Gesetze nutzen und insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte verarbeiten.
§ 5 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet (insbesondere Bewerberdaten), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
(2) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen des Vertragsverhältnisses und nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers.
(3) Einzelheiten zum Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter innowist.de/datenschutz.
§ 6 Einsatz von Künstlicher Intelligenz
(1) Die Software enthält KI-gestützte Funktionen, die Bewerberdaten analysieren und dem Auftraggeber Entscheidungshilfen bereitstellen (z.B. Profil-Zusammenfassungen, Stellen-Matching, Kommunikationsentwürfe).
(2) KI-Ergebnisse stellen keine verbindlichen Empfehlungen dar. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Personalentscheidungen eigenverantwortlich und unter menschlicher Aufsicht zu treffen. Eine automatisierte Einzelentscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO findet nicht statt.
(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der KI-generierten Ergebnisse. Die Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage von KI-Ergebnissen getroffen werden, liegt beim Auftraggeber.
(4) Für die KI-Funktionen werden Daten an den technischen Dienstleister Anthropic (USA) übermittelt. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass geeignete Garantien für den Drittlandtransfer vorliegen (EU-Standardvertragsklauseln).
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
(3) Rechnungen werden in elektronischer Form (E-Rechnung) gemäß den Anforderungen des Wachstumschancengesetzes übermittelt.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Beratungsleistungen werden projektbezogen erbracht. Die Laufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Die Nutzung der Software beginnt mit der Freischaltung des Zugangs. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit 3 Monate mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Nach Vertragsende stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber seine Daten für einen Zeitraum von 30 Tagen zum Export bereit. Danach werden alle Daten des Auftraggebers unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
(5) Die Gesamthaftung des Auftragnehmers ist — mit Ausnahme der Fälle nach Abs. 1 — auf die Höhe der vom Auftraggeber in den letzten 12 Monaten gezahlten Vergütung begrenzt.
§ 10 Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Zwecke des Vertragsverhältnisses zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Stralsund, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.